Bei LieferCH liefert immer das Restaurant selbst – oder die Gäste holen ab. Das hat Vorteile: Sie bestimmen Qualität, Tempo und Auftritt bis an die Haustür. Damit die Lieferung zuverlässig und wirtschaftlich läuft, helfen ein paar klare Regeln.
1. Liefergebiet festlegen
- Starten Sie klein: lieber ein kleines Gebiet, das Sie sicher in der versprochenen Zeit schaffen.
- Definieren Sie es über Postleitzahlen oder Ortschaften – das verstehen Gäste sofort.
- Denken Sie an Stosszeiten: Wie weit kommt Ihr Fahrer in der Mittags- und Abendspitze?
2. Mindestbestellwert und Liefergebühr
Jede Fahrt kostet Zeit, Fahrzeug und Lohn. Rechnen Sie aus, was eine Fahrt Sie ungefähr kostet, und legen Sie dann fest:
- einen Mindestbestellwert, ab dem Sie liefern,
- eine Liefergebühr – eventuell gestaffelt nach Zone,
- allenfalls gratis Lieferung ab einem höheren Bestellwert.
Kommunizieren Sie die Regeln klar auf der Menüseite. Bei LieferCH stehen Liefergebiet, Mindestbestellwert und Gebühr direkt auf Ihrer Seite.
3. Lieferzeiten realistisch planen
- Nennen Sie Zeitfenster statt Minutenversprechen, z. B. «ca. 30–45 Minuten».
- Bei viel Betrieb: lieber kurz Bescheid geben («heute ca. 60 Minuten») als Gäste warten lassen.
- Legen Sie fest, bis wann Sie Lieferbestellungen annehmen – z. B. 30 Minuten vor Küchenschluss.
4. Verpackung
- Warme und kalte Speisen getrennt verpacken.
- Saucen und Suppen auslaufsicher verschliessen; knusprige Speisen nicht luftdicht (sonst werden sie weich).
- Isolierte Liefertaschen verwenden – für warm und für kalt.
- Bestellung und Name gut sichtbar auf der Tüte; Serviette, Besteck und – wenn gewünscht – Flyer mit QR-Code beilegen.
5. Hygiene und Selbstkontrolle
Die Lieferung gehört zu Ihrem Lebensmittelbetrieb. Ihre Pflicht zur Selbstkontrolle gilt also auch für Transport und Übergabe: Temperatur halten, saubere Behälter und Taschen, saubere Fahrzeuge. Die vom BLV genehmigten Branchenleitlinien helfen bei der Umsetzung, für das Gastgewerbe etwa die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe». Übersicht: BLV – Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (Selbstkontrolle). Bei Fragen hilft das kantonale Lebensmittelinspektorat, im Aargau das Kanton Aargau – Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle).
6. Alkohol nur mit Alterskontrolle
Liefern Sie Bier, Wein oder Spirituosen mit, gelten die Jugendschutz-Regeln auch an der Haustür: Bier, Wein und Apfelwein dürfen nicht an unter 16-Jährige, Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen (z. B. Alcopops) nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Bei Zweifeln am Alter ist ein amtlicher Ausweis zu verlangen. Einzelne Kantone haben strengere Regeln. Quellen: BAZG – Handelsverbote / Abgabe von Alkohol an Jugendliche; BAG – Alkohol: Regelungen im Bereich Jugendschutz (Übersicht Kantone).
7. Fahrer, Fahrzeug und Versicherung
- Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob Lieferfahrten mit Ihrem Fahrzeug (oder privaten Fahrzeugen der Mitarbeitenden) gedeckt sind.
- Wer liefert, ist bei Ihnen angestellt – regeln Sie Arbeitszeit und Spesen schriftlich.
- Geben Sie dem Fahrer eine Telefonnummer für Rückfragen der Gäste.
8. Bezahlung bei der Übergabe
Bei LieferCH bezahlen Gäste derzeit direkt bei Ihnen – bei der Lieferung bar, mit Karte oder TWINT, je nachdem, was Sie anbieten. Geben Sie auf Ihrer Menüseite an, welche Zahlungsarten Ihr Fahrer akzeptiert. Online-Zahlung über LieferCH ist im Aufbau.
Kein eigener Fahrer? Dann bieten Sie einfach Abholung an – das funktioniert mit LieferCH genauso gut.
Quellen
- BLV – Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (Selbstkontrolle)
- Kanton Aargau – Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle)
- BAZG – Handelsverbote / Abgabe von Alkohol an Jugendliche
- BAG – Alkohol: Regelungen im Bereich Jugendschutz (Übersicht Kantone)
Abgerufen am 2. November 2026. Massgebend sind die jeweils aktuellen offiziellen Angaben.