Online-Bestellungen sind nicht nur etwas für Restaurants. Auch Bäckereien, Kioske, 24-h-Shops und Late-Night-Imbisse können davon profitieren – mit einer übersichtlichen Online-Karte statt eines riesigen Webshops.
Das richtige Sortiment online
- Klein anfangen: 15–40 Artikel, die Gäste wirklich bestellen – nicht das ganze Ladensortiment.
- Bäckerei: Gipfeli, Brote, Sandwiches, Torten auf Bestellung, Znüni- und Apéro-Platten.
- Kiosk / 24h: Snacks, Getränke, Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel – je nachdem, was Sie zuverlässig vorrätig haben.
- Late-Night-Imbiss: eine kurze Karte mit den Rennern; klar angeben, bis wann bestellt werden kann.
Vorbestellung statt Sofortlieferung
Gerade für Bäckereien ist die Vorbestellung interessant: Der Gast bestellt am Vorabend, holt am Morgen ab. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für die Produktion. Geben Sie eine klare Bestellfrist an, z. B. «bis 18 Uhr für den nächsten Morgen».
Pflichtangaben bei Brot und Backwaren
Bei Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf muss das Produktionsland schriftlich angegeben werden; auch der Hinweis auf Allergen-Informationen ist schriftlich nötig. Das gilt laut BLV ausdrücklich auch beim Online-Verkauf: Die Angabe muss vor dem Kaufentscheid sichtbar sein, etwa auf der Website. Eine Sammelangabe wie «Alle unsere Backwaren werden in der Schweiz hergestellt – Ausnahmen sind gekennzeichnet» ist möglich. Übersicht des BLV: BLV – Informationen im Offenverkauf (Allergene, schriftliche Angaben).
Alkohol: Jugendschutz gilt auch online
Bier, Wein und Apfelwein dürfen nicht an unter 16-Jährige, Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen (z. B. Alcopops) nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden – auch nicht bei Abholung oder Lieferung. Bei Zweifeln ist ein amtlicher Ausweis zu verlangen; einzelne Kantone sind strenger. Quellen: BAZG – Handelsverbote / Abgabe von Alkohol an Jugendliche; BAG – Alkohol: Regelungen im Bereich Jugendschutz (Übersicht Kantone). Ein Hinweis «Alkohol nur ab 16/18 Jahren – Ausweis bereithalten» auf der Online-Karte schafft Klarheit.
Öffnungszeiten und Late-Night
Welche Öffnungs- und Verkaufszeiten für Ihren Betrieb gelten, regeln Kanton und Gemeinde – informieren Sie sich dort, bevor Sie späte Abhol- oder Lieferzeiten anbieten. Online sollten nur Zeiten stehen, in denen Sie auch tatsächlich bedienen.
So passt LieferCH
LieferCH ist für Restaurants, Bäckereien, Kioske und Imbisse offen. Sie erhalten eine Menüseite mit QR-Code, Bestellungen kommen per E-Mail und über das LieferCH-Panel zu Ihnen, abgeholt oder durch Ihren eigenen Betrieb geliefert. Für die Getränke- und Warenbeschaffung gibt es zusätzlich unser Angebot Beschaffung.
Quellen
- BLV – Informationen im Offenverkauf (Allergene, schriftliche Angaben)
- BAZG – Handelsverbote / Abgabe von Alkohol an Jugendliche
- BAG – Alkohol: Regelungen im Bereich Jugendschutz (Übersicht Kantone)
Abgerufen am 2. November 2026. Massgebend sind die jeweils aktuellen offiziellen Angaben.